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IUC in Portugal: Diese Fahrzeuge sind von der Steuer befreit

Sportliches, türkisfarbenes Elektroauto IUC Isento in moderner Ausstellung mit Ladestation im Hintergrund
In diesem Artikel
  1. Elektroautos und die IUC
  2. Menschen mit Behinderung
  3. Wie ist es bei Oldtimern?
  4. Weitere Ausnahmen
  5. Auf die Voraussetzungen achten

Die portugiesische Fahrzeugsteuer Imposto Único de Circulação (IUC) sorgt seit geraumer Zeit für Diskussionen. Nun steht sie in Portugal vor einer neuen Phase: Änderungen am Zahlungskalender sollen beeinflussen, wie Millionen von Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern mit der jährlichen Steuer umgehen.

Bisher wurde die IUC jeweils im Monat der Fahrzeugzulassung bezahlt. Die Fälligkeiten waren damit über das ganze Jahr verteilt und gerieten bei vielen erst wieder mit der Mitteilung der Steuerbehörde in den Blick. Die neuen Regeln bündeln die Zahlungen stärker: Das soll die Verwaltung erleichtern, führt aber auch dazu, dass alles in einer jährlichen „Rechnung“ zusammenkommt.

Die Steuer knüpft an den Besitz eines Fahrzeugs an, nicht an dessen tatsächliche Nutzung. Deshalb sind die Ausnahmen genauso wichtig wie die allgemeine Regel – und es gibt mehr davon, als viele annehmen.

Festgelegt sind die Bestimmungen in Artikel 5 und Kapitel IV des IUC-Steuergesetzes. Dort stehen sowohl die Befreiungen als auch die Voraussetzungen, unter denen sie gelten.

Elektroautos und die IUC

Bei Elektroautos handelt es sich nicht um eine neue Ausnahme. Die Steuerbefreiung gilt allerdings ausschließlich für Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden.

Für Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge ist hingegen IUC zu entrichten. Wegen ihrer geringeren Emissionen fällt der Betrag aber niedriger aus als bei Fahrzeugen mit reinem Verbrennungsmotor.

Menschen mit Behinderung

Auch Fahrzeuge von Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 60 % können von der IUC befreit sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Pro berechtigter Person gilt die Befreiung nur für ein Fahrzeug; außerdem muss ein Nachweis über die Behinderung vorgelegt werden. Zusätzlich bestehen Grenzwerte für die Emissionen des Autos.

Bei einem Fahrzeug der Kategorie B dürfen die Emissionen beispielsweise höchstens 180 g/km nach NEDC oder 205 g/km nach WLTP betragen. Zu dieser Kategorie zählen Personen-, Kombi- und leichte Nutzfahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2007 erstmals zugelassen wurden.

Wie ist es bei Oldtimern?

Anders als vielfach angenommen, sind Oldtimer nicht automatisch von der IUC befreit. Schon die Definition eines „Oldtimers“ kann unterschiedlich ausfallen. Nach Angaben des internationalen Oldtimer-Weltverbands FIVA hängt dieser Status nicht allein vom Alter ab. Auch Kriterien wie der technische und ästhetische Wert, die historische Bedeutung, die Seltenheit oder sogar die emotionale Bedeutung des Modells spielen eine Rolle.

Ein Teil dieser Fahrzeuge kann dennoch eine IUC-Befreiung erhalten. Dazu müssen mehrere gesetzliche Bedingungen erfüllt sein: Die Fahrzeuge müssen älter als 30 Jahre und Teil öffentlicher Sammlungen oder Museen sein, dürfen nur gelegentlich genutzt werden und höchstens 500 km pro Jahr zurücklegen.

Weitere Ausnahmen

Das Gesetz sieht außerdem Befreiungen für verschiedene Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und weitere Fahrzeugarten vor. Dazu gehören:

  • Fahrzeuge der zentralen, regionalen und lokalen Verwaltung;
  • Fahrzeuge des Militärs und der Sicherheitskräfte;
  • Fahrzeuge der Feuerwehr und des Zivilschutzes;
  • Autos und Motorräder des diplomatischen und konsularischen Dienstes;
  • Fahrzeuge internationaler Organisationen und europäischer Agenturen;
  • Fahrzeuge ohne Motor;
  • spezielle Güterfahrzeuge ohne Transportkapazität;
  • Rettungswagen und Fahrzeuge für Krankentransporte;
  • Bestattungsfahrzeuge;
  • landwirtschaftliche Traktoren;
  • Taxis und Fahrzeuge für die entgeltliche Personenbeförderung über digitale Plattformen (TVDE), jeweils mit Emissionsgrenzwerten;
  • Fahrzeuge, die in Strafverfahren beschlagnahmt wurden;
  • aufgegebene Fahrzeuge, die vom Staat oder von Gemeinden erworben wurden;
  • Fahrzeuge, die zugunsten des Staates für verfallen erklärt wurden;
  • Fahrzeuge von Waldbrandschutzteams;
  • Fahrzeuge privater Einrichtungen der sozialen Solidarität (IPSS);
  • Transportfahrzeuge in autonomen Regionen mit einer teilweisen Befreiung von 50 %;
  • Fahrzeuge für fahrende Vergnügungsbetriebe und darstellende Künste mit einer teilweisen Befreiung von 50 %;
  • Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind und sich im Rahmen einer vorübergehenden Zulassung im Land befinden.

Liegt der zu entrichtende Steuerbetrag unter 10 Euro, ist darüber hinaus weder eine Zahlung fällig noch wird die Steuer eingehoben. Das sieht Artikel 16 Absatz 6 des IUC-Steuergesetzes vor.

Eine solche Situation betrifft Motorräder, Kleinkrafträder, Dreiräder und vierrädrige Fahrzeuge mit bis zu 350 cm³ Hubraum.

Auf die Voraussetzungen achten

Die IUC-Regeln können sich je nach Fahrzeugart, Zulassungsdatum und Nutzung unterscheiden. Deshalb empfiehlt es sich, die jeweilige Situation bei der Steuerbehörde zu prüfen.

In mehreren Fällen gilt die Befreiung nicht automatisch, sondern muss von der Steuerbehörde anerkannt werden. Wer die gesetzlichen Bedingungen nicht einhält, kann den Vorteil verlieren; zudem kann die ausstehende Steuer nachgefordert werden.

Die vollständigen Bestimmungen stehen in Artikel 5 des IUC-Steuergesetzes, das im portugiesischen Gesetzblatt veröffentlicht ist.

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Markus Höller

Markus Höller ist gelernter Kfz-Technikermeister aus dem Burgenland und beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit moderner Fahrzeugdiagnose, Service und Reparatur. Sein besonderes Interesse gilt der E-Mobilität, der Fahrzeugtechnik im ländlichen Raum sowie praxisnahen Tipps für Autofahrerinnen und Autofahrer im Burgenland.

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