Fahren zu lernen zählt für Jugendliche ebenso wie für Erwachsene, die den Führerschein machen möchten, zu den wichtigsten Schritten in Richtung Selbstständigkeit. Was viele nicht wissen: In Portugal darf man bereits außerhalb der herkömmlichen praktischen Fahrstunden fahren. Voraussetzung ist die Anmeldung für die Klasse B, also für Pkw, sowie die Einhaltung einer Reihe strenger Regeln.
Möglich macht das das sogenannte begleitete Fahren mit Tutor. Dabei können Fahrschüler auch außerhalb der Fahrschule Erfahrung am Steuer sammeln. Anders als in manchen anderen Ländern reicht es in Portugal allerdings nicht aus, sich einfach von einer Person mit Führerschein begleiten zu lassen: Das Gesetz schreibt mehrere Bedingungen vor.
Welche Regeln gelten für begleitetes Fahren in Portugal?
Nach Artikel 9 der Verordnung Nr. 185/2015 vom 23. Juni muss der Fahrschüler zunächst:
- Mindestens 12 Stunden praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Erfolgt die Ausbildung ausschließlich mit Fahrlehrer, sind mindestens 32 Stunden vorgeschrieben.
- Bereits mindestens 250 km in Begleitung des Fahrlehrers zurückgelegt haben. Bei einer Ausbildung ausschließlich mit Fahrlehrer sind mindestens 500 km verpflichtend.
- Durchgehend von einem zugelassenen Tutor beaufsichtigt werden.
Als zugelassener Tutor gilt laut Artikel 4 des Gesetzes Nr. 14/2014 ein „ordnungsgemäß zum Fahren berechtigter Fahrer, der den Fahrschüler beim Erwerb von Fahrerfahrung während der praktischen Fahrausbildung für die Klasse B unter den in diesem Gesetz vorgesehenen Bedingungen begleitet“.
Was ist erforderlich, um Tutor zu werden?
Ein gültiger Führerschein allein genügt nicht. Artikel 7 des Gesetzes Nr. 14/2014 legt fest, dass ein Tutor folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
- Seit mindestens 10 Jahren zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse B berechtigt sein.
- In den vergangenen fünf Jahren weder wegen einer Verkehrsstraftat noch wegen einer schweren oder sehr schweren Verwaltungsübertretung im Straßenverkehr verurteilt worden sein.
- Gemeinsam mit jedem Fahrschüler, den er begleiten wird, das gemeinsame Modul zur Verkehrssicherheit erfolgreich absolviert haben. Als Nachweis ist eine Bestätigung des Leiters der Fahrschule erforderlich, bei der der Fahrschüler angemeldet ist.
Der Tutor trägt außerdem die Verantwortung für Verstöße des Fahrschülers. Er muss eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden aus möglichen, vom Fahrschüler verursachten Unfällen abdeckt. Wichtig ist auch: Für diese Tätigkeit darf keine Bezahlung erfolgen.
Das geltende Gesetz sieht nicht vor, dass der Tutor zum selben Haushalt gehören muss.
Einschränkungen beim begleiteten Fahren
Begleitetes Fahren mit Tutor ersetzt nicht die verpflichtenden theoretisch-praktischen Unterrichtsstunden. Für diese Fahrten gelten klare Vorgaben: Weder dürfen Fahrgäste mitgenommen werden, noch ist das Fahren auf Autobahnen oder gleichgestellten Straßen erlaubt.
Wer gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, muss gemäß Artikel 64 desselben Gesetzes mit Geldstrafen zwischen 1.000 und 5.000 Euro rechnen.
Das Fahrzeug muss richtig gekennzeichnet sein
Das für diese Fahrten verwendete Auto muss im Innenraum ein Kennzeichnungsschild tragen; dessen Muster ist in Anhang IV der Verordnung Nr. 185/2015 festgelegt. Es wird vorne in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe und hinten in der unteren linken Ecke der Heckscheibe angebracht. Auch die Feststellbremse muss für den Tutor jederzeit erreichbar sein.






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